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Tätigkeitsfeld · Strafverteidigung

Ermittlungsverfahren

Vernehmung, Vorladung, Durchsuchung: Verteidigung von Beginn an.

1Worum geht es?

Ein Ermittlungsverfahren beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht auf eine Straftat annehmen (§ 152 Abs. 2 StPO). Häufig erfahren Betroffene davon erst durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Schreiben der Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren und entscheidet am Ende, ob sie es einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt: Zeugenaussagen werden gesichert, Beweismittel beschlagnahmt und erste Einlassungen protokolliert. Fehler in diesem frühen Stadium lassen sich später oft nur schwer korrigieren.

2Typische Fallkonstellationen

  • Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  • Bei Ihnen oder in Ihrem Umfeld findet eine Durchsuchung statt, Geräte und Unterlagen werden sichergestellt.
  • Sie wurden angezeigt, etwa nach einem Streit, einem Verkehrs- oder Geschäftsvorfall.
  • Die Ermittlungen richten sich gegen ein Unternehmen, und Sie sind als Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater betroffen.
  • Sie werden zunächst als Zeuge geladen, obwohl Sie selbst verdächtigt werden könnten.

3Häufige Fragen

Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich vorgeladen werde?

Einer Vorladung der Polizei muss ein Beschuldigter in der Regel nicht Folge leisten. Zu einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft besteht hingegen eine Erscheinungspflicht (§ 163a Abs. 3 StPO). In beiden Fällen dürfen Sie zur Sache schweigen.

Darf ich einen Verteidiger hinzuziehen?

Ja, in jeder Lage des Verfahrens (§ 137 Abs. 1 StPO). Ein Verteidiger kann in der Regel Akteneinsicht nehmen (§ 147 StPO). Ohne Verteidiger sind nur Auskünfte und Abschriften in engen Grenzen möglich (§ 147 Abs. 7 StPO).

Schadet es, wenn ich schweige?

Nein. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, sollte erst nach Kenntnis der Akte entschieden werden.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?

Das hängt vom Umfang ab. Einfache Verfahren können in Wochen oder Monaten abgeschlossen sein, umfangreiche Wirtschafts- oder Steuerverfahren dauern nicht selten mehrere Jahre.

4Wie das Verfahren abläuft

  1. EinleitungAnzeige oder Anfangsverdacht, Aufnahme der Ermittlungen.
  2. ErmittlungshandlungenZeugenvernehmungen, Sicherstellung, Durchsuchung, gegebenenfalls Telekommunikationsüberwachung.
  3. Rechtliches GehörBeschuldigtenvernehmung oder schriftliche Stellungnahme, Akteneinsicht über den Verteidiger.
  4. Abschluss der ErmittlungenEinstellung, Einstellung gegen Auflagen, Strafbefehlsantrag oder Anklageerhebung.

5Was besonders zu beachten ist

  • Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, bevor Sie beraten wurden.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Zeugen oder Anzeigeerstattern auf, das kann als Beeinflussung ausgelegt werden.
  • Löschen oder verändern Sie keine Daten und Unterlagen.
  • Halten Sie Fristen ein und reichen Sie Schreiben der Behörden umgehend an Ihren Verteidiger weiter.

6Wie wir Sie verteidigen

Wir melden uns bei den Ermittlungsbehörden als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht und werten die Akte aus, bevor eine Einlassung erfolgt. Auf dieser Grundlage legen wir mit Ihnen die Strategie fest: Schweigen, schriftliche Stellungnahme oder gezielte Einlassung.

Ziel ist, das Verfahren nach Möglichkeit bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden, etwa durch Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO). Ermittlungsmaßnahmen begleiten und prüfen wir auf ihre Rechtmäßigkeit.

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