Ratgeber · Strafverteidigung
Wie reagiere ich auf einen Strafbefehl?
Einspruch, Frist und Folgen: wichtige Hinweise zum Strafbefehl.
1Worum geht es?
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung. Das Amtsgericht setzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, in der Regel Geldstrafe, unter Umständen auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit Bewährung, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 407 ff. StPO). Wer nicht rechtzeitig reagiert, dem droht die Rechtskraft wie bei einem Urteil.
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Der Einspruch kann auf die Rechtsfolgen beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze. Wird er nicht eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und zieht die Eintragung in das Bundeszentralregister nach sich.
2Typische Fallkonstellationen
- Geldstrafe wegen eines Verkehrsdelikts, Betrugs, Diebstahls, Körperverletzung oder einer Beleidigung.
- Strafbefehl mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Strafbefehl mit Einziehung von Gegenständen oder Wertersatz.
- Streit über die Tagessatzhöhe, weil das Gericht Einkommen geschätzt hat.
- Strafbefehl mit Freiheitsstrafe auf Bewährung.
3Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung. Die Frist beginnt auch bei Einwurf in den Briefkasten oder Ersatzzustellung, der Tag der Zustellung ist auf dem Umschlag vermerkt. Der Einspruch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen (§ 410 Abs. 1 StPO).
Was, wenn die Frist versäumt wurde?
In Ausnahmefällen kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt wurde (§§ 44 ff. StPO). Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen.
Kann eine Hauptverhandlung zu einer höheren Strafe führen?
Ja. Im Verfahren nach Einspruch ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Lassen Sie daher vorab Chancen und Risiken abwägen.
Bin ich mit einem Strafbefehl vorbestraft?
Die Eintragung erfolgt im Bundeszentralregister. Verurteilungen zu bis zu 90 Tagessätzen erscheinen bei erstmaliger Verurteilung grundsätzlich nicht im Führungszeugnis (§ 32 Abs. 2 BZRG). Ausnahmen sind möglich.
4Wie das Verfahren abläuft
- Antrag und ErlassDie Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl, das Gericht erlässt ihn ohne Verhandlung.
- ZustellungAb hier läuft die Zwei-Wochen-Frist.
- EinspruchSchriftlich oder zu Protokoll, auch beschränkt auf Rechtsfolgen.
- Hauptverhandlung oder RechtskraftOhne Einspruch rechtskräftig, mit Einspruch Hauptverhandlung wie bei einer Anklage.
5Was besonders zu beachten ist
- Notieren Sie das Zustellungsdatum und die Fristende sofort.
- Legen Sie im Zweifel fristwahrend Einspruch ein, er kann später zurückgenommen werden.
- Prüfen Sie, ob Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Einziehung enthalten sind.
- Ihre Einkommensangaben bestimmen die Tagessatzhöhe. Prüfen Sie diese sorgfältig.
6Wie wir Sie verteidigen
Wir prüfen zunächst die Zustellung, die Frist und die inhaltliche Richtigkeit des Strafbefehls. Anschließend werten wir die Akte aus und beraten Sie zu Erfolgsaussichten und Risiken eines Einspruchs.
Wir legen Einspruch fristwahrend ein, beschränken ihn bei Bedarf auf die Rechtsfolgen oder verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung. In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie und achten auf angemessene Rechtsfolgen.
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