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Ratgeber · Strafverteidigung

Opfer einer Straftat: Anzeige und Nebenklage

Rechte von Verletzten, Nebenklage und Adhäsionsverfahren.

1Worum geht es?

Opfer einer Straftat haben umfassende Rechte im Strafverfahren. Sie können Anzeige erstatten (§ 158 StPO), bei Antragsdelikten innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen (§ 77b StGB) und sich in bestimmten Fällen dem Verfahren als Nebenkläger anschließen (§ 395 StPO).

Nebenkläger sind aktive Verfahrensbeteiligte. Sie dürfen in der Hauptverhandlung anwesend sein, Fragen stellen, Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen (§ 397 StPO). Auch Angehörige von Getöteten können sich anschließen. Ergänzend können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden (§§ 403 ff. StPO).

2Typische Fallkonstellationen

  • Körperverletzung, Bedrohung, Nachstellung oder häusliche Gewalt.
  • Sexualdelikte und andere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  • Angehörige eines Getöteten, die als Nebenkläger auftreten.
  • Straftaten aus Hass oder Diskriminierung.
  • Betrug oder Vermögensdelikte mit hohem Schaden.
  • Fortgeführte Ermittlungen, bei denen Sie Akteneinsicht benötigen.

3Häufige Fragen

Wer kann Nebenkläger werden?

Verletzte bestimmter Straftaten, etwa Sexual- und Gewaltdelikte, und Angehörige Getöteter (§ 395 StPO). Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens möglich.

Wer trägt die Kosten?

In bestimmten Fällen wird der Rechtsbeistand vom Gericht auf Staatskosten beigeordnet (§ 397a StPO). Sonst können Prozesskostenhilfe oder Kostenerstattung durch den Verurteilten in Betracht kommen.

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Eine professionelle Begleitung während des Verfahrens, die Informationen, Stabilisierung und Begleitung zu Terminen bietet (§ 406g StPO). Sie ist unter Voraussetzungen kostenlos.

Was kann ich tun, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Verletzte können Beschwerde einlegen und unter Umständen ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen (§ 172 StPO).

4Wie das Verfahren abläuft

  1. Anzeige und VernehmungSchilderung des Vorfalls, gegebenenfalls Videovernehmung.
  2. ErmittlungsverfahrenAkteneinsicht über den Rechtsanwalt, Beweissicherung.
  3. Anschluss als NebenklägerSchriftliche Anschlusserklärung, Zulassung durch das Gericht.
  4. HauptverhandlungTeilnahme, Fragerecht, Plädoyer des Nebenklägers.

5Was besonders zu beachten ist

  • Sichern Sie Beweise, zum Beispiel Nachrichten, Fotos, ärztliche Atteste und Zeugenkontakte.
  • Beachten Sie Antragsfristen bei Antragsdelikten.
  • Holen Sie sich Unterstützung durch Opferhilfeeinrichtungen zusätzlich zur rechtlichen Beratung.
  • Sprechen Sie mit dem Beschuldigten nicht über den Vorwurf.

6Wie wir Sie vertreten

Wir formulieren die Strafanzeige sorgfältig, sichern Beweise und beantragen Akteneinsicht. Wir vertreten Sie als Nebenklagevertreter, begleiten Sie zu Vernehmungen und in der Hauptverhandlung und achten auf Ihren Schutz, etwa durch Ausschluss der Öffentlichkeit oder schonende Vernehmungsformen.

Wir machen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend und beraten zu Rechtsmitteln und zur Klageerzwingung, wenn Verfahren eingestellt werden. Wir begegnen Betroffenen mit Respekt, Diskretion und Sachlichkeit.

Weitere Themen

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum deutschen Strafrecht (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern. Für Verfahren in der Schweiz gelten abweichende Regelungen.