Ratgeber · Strafverteidigung
Die Hauptverhandlung: Ablauf und Vorbereitung
Ablauf, Rolle der Beteiligten und Vorbereitung auf den Gerichtstermin.
1Worum geht es?
Die Hauptverhandlung ist der zentrale Teil des Strafverfahrens. Sie ist grundsätzlich öffentlich und mündlich. Das Gericht entscheidet auf Grundlage dessen, was in der Verhandlung vorgetragen und erhoben wird. Der Angeklagte ist zur Anwesenheit verpflichtet (§ 230 StPO).
Der Ablauf ist gesetzlich geregelt (§ 243 StPO): Aufruf der Sache, Belehrung und Vernehmung zur Person, Verlesung des Anklagesatzes, Gelegenheit zur Einlassung, Beweisaufnahme, Schlussvorträge und letztes Wort, Urteil. Eine gute Vorbereitung gibt Sicherheit und verbessert die Verteidigungschancen.
2Typische Fallkonstellationen
- Verhandlung vor dem Strafrichter am Amtsgericht.
- Verhandlung vor dem Schöffengericht oder der Strafkammer mit Laienrichtern.
- Mehrtägige Verfahren mit vielen Zeugen und Sachverständigen.
- Verfahren mit Übersetzung durch Dolmetscher.
- Verhandlung mit Nebenklägern und Presseinteresse.
3Häufige Fragen
Muss ich mich zur Sache äußern?
Nein. Der Angeklagte darf schweigen. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, wird mit dem Verteidiger vorbereitet.
Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
Es kann ein Haftbefehl erlassen oder die Vorführung angeordnet werden (§ 230 Abs. 2 StPO). Bei Verhinderung informieren Sie das Gericht sofort und belegen Sie das.
Was ist eine Verständigung?
Eine Absprache über Verfahrensablauf und Strafrahmen, die das Gericht nach § 257c StPO unter engen Voraussetzungen zulassen kann. Sie erfordert sorgfältige Prüfung.
Wie lange dauert eine Hauptverhandlung?
Von wenigen Stunden bei einfachen Sachen bis zu vielen Verhandlungstagen bei komplexen Verfahren.
4Wie das Verfahren abläuft
- Aufruf und BelehrungAnwesenheit, Zeugenbelehrung, Vernehmung zur Person.
- Anklageverlesung und EinlassungVortrag des Anklagesatzes, Gelegenheit zur Stellungnahme.
- BeweisaufnahmeZeugen, Sachverständige, Urkunden und Augenschein.
- Schlussvorträge und UrteilPlädoyers, letztes Wort, Urteil und Rechtsmittelbelehrung.
5Was besonders zu beachten ist
- Erscheinen Sie pünktlich und in angemessener Kleidung.
- Sprechen Sie sich mit Ihrem Verteidiger ab, bevor Sie sich äußern.
- Vermeiden Sie spontane Kommentare im Gerichtssaal und im Flur.
- Notieren Sie die Rechtsmittelbelehrung, die Frist für Berufung oder Revision beträgt eine Woche.
6Wie wir Sie verteidigen
Wir bereiten Sie gründlich vor, besprechen Aufbau, Fragen und mögliche Verläufe. In der Verhandlung stellen wir Beweisanträge, befragen Zeugen und Sachverständige und prüfen die Verwertbarkeit von Beweisen.
Wir halten das Plädoyer, verhandeln wenn sinnvoll über eine Verständigung oder Einstellung und legen bei einem unbefriedigenden Urteil fristgerecht Rechtsmittel ein.
Rechtsgrundlagen (amtlicher Gesetzestext):
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