Ratgeber · Strafverteidigung
Anklageschrift erhalten: Was nun?
Zwischenverfahren, Stellungnahme und Vorbereitung der Hauptverhandlung.
1Worum geht es?
Mit der Anklageschrift erhebt die Staatsanwaltschaft öffentlich Klage (§ 170 Abs. 1, § 199 StPO). Sie enthält den Anklagesatz, also die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat, und das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 StPO). Das Gericht teilt die Anklage mit und setzt eine Frist, innerhalb der Sie Einwendungen erheben und Beweiserhebungen beantragen können (§ 201 StPO).
Im sogenannten Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Erst mit dem Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO) wird aus dem Beschuldigten ein Angeschuldigter, dann Angeklagter. Die Frist zur Stellungnahme ist oft kurz und sollte genutzt werden.
2Typische Fallkonstellationen
- Anklage zum Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) wegen eines Vergehens.
- Anklage zur Strafkammer des Landgerichts wegen einer schwereren Tat.
- Anklage im Wirtschafts- oder Steuerverfahren mit umfangreichem Aktenmaterial.
- Anklage, obwohl eine Einlassung bisher nicht erfolgte.
- Anklage und Sitzungstermin in kurzem Abstand.
3Häufige Fragen
Wie lange habe ich, um zu reagieren?
Die Frist setzt das Gericht, oft beträgt sie etwa eine Woche. Sie ist verlängerbar. Wenden Sie sich sofort an Ihren Verteidiger.
Kann ich etwas gegen die Eröffnung tun?
Sie können Einwendungen gegen die Eröffnung erheben (§ 201 Abs. 1 StPO), etwa fehlenden hinreichenden Tatverdacht oder Verfahrenshindernisse einwenden. Das Gericht kann die Eröffnung ablehnen (§ 204 StPO).
Brauche ich einen Verteidiger?
In vielen Fällen liegt notwendige Verteidigung vor (§ 140 StPO), insbesondere bei Verbrechen und bei Anklage zum Landgericht. Aber auch sonst ist die Verteidigung ratsam.
Wann findet die Hauptverhandlung statt?
Der Termin wird nach der Eröffnung bestimmt. Zwischen Ladung und Termin muss in der Regel mindestens eine Woche liegen (§ 217 StPO).
4Wie das Verfahren abläuft
- Erhebung der AnklageZusendung der Anklageschrift, Frist zur Erklärung.
- ZwischenverfahrenPrüfung durch das Gericht, Möglichkeit der Beweisanträge und Einwendungen.
- EröffnungsbeschlussEntscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens, Terminsbestimmung.
- HauptverhandlungLadung, Beweisaufnahme, Urteil.
5Was besonders zu beachten ist
- Beauftragen Sie sofort einen Verteidiger, damit die Frist genutzt wird.
- Bewahren Sie Zustellungsdaten und Ladungen sorgfältig auf.
- Melden Sie längere Abwesenheiten dem Gericht.
- Nehmen Sie Termine der Hauptverhandlung unbedingt wahr, ein Ausbleiben kann zu Haftbefehl führen (§ 230 StPO).
6Wie wir Sie verteidigen
Wir nehmen Akteneinsicht, analysieren die Beweislage und den Anklagevorwurf und entwickeln die Verteidigungsstrategie. Im Zwischenverfahren stellen wir Beweisanträge, erheben Einwendungen und suchen bei Bedarf das Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft.
Wir bereiten die Hauptverhandlung vor, besprechen mit Ihnen Ablauf und Einlassung und prüfen Alternativen wie Einstellung, Verständigung oder Strafbefehl. Die Anklage ist noch keine Verurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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